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Wer kann ein Konto bei KanzleiBanking eröffnen?
Wer kann ein Konto bei KanzleiBanking eröffnen?

Erfahren Sie, welche Berufsgruppen berechtigt sind, ein Geschäftskonto bei KanzleiBanking zu eröffnen, und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Heute aktualisiert

Berufsgruppen

KanzleiBanking richtet sich speziell an folgende Berufsgruppen:

  • Rechtsanwälte: Zugelassene Anwälte können ein Geschäftskonto eröffnen, um ihre finanziellen Transaktionen effizient zu verwalten.

  • Notare: Notare profitieren von speziellen Kontomodellen, die auf ihre beruflichen Anforderungen zugeschnitten sind.

  • Darüber hinaus bieten wir auf individuelle Nachfrage auch Konten für die rechtsberatenden Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Insolvenzverwalter an.

In Gründung? Sollten Sie sich kurz vor der Zulassung als Rechtsanwalt oder Ernennung zum Notar befinden und/oder eine Gesellschaft in Gründung führen, können Sie dennoch bereits ein Konto bei KanzleiBanking eröffnen.

Verfügbare Länder

KanzleiBanking ist momentan für natürliche Personen und Gesellschaften in Deutschland erhältlich. Sollte der Sitz Ihrer Gesellschaft außerhalb Deutschlands liegen, können Sie uns gerne kontaktieren, damit wir Ihnen ein persönliches Angebot machen können.

Rechtsformen

Folgende Rechtsformen werden unterstützt:

  • Einzelanwalt

  • Einzelnotar

  • GbR

  • GmbH

  • GmbH i.G.

  • UG

  • UG i.G.

  • PartG

  • PartG mbH

  • Limited Liability Partnership (LLP)

  • AG

  • GmbH & Co. KG

  • UG & Co. KG

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • KGaA

📞

Unser Team ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr telefonisch unter +49 (0)30 921046636 erreichbar.

📧

Sie können uns auch eine E-Mail an kanzleibanking@kanzly.de senden oder über das rote Messenger-Icon unten rechts einen sofortigen Chat zu starten.

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