Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Einleger. Durch die zusätzliche freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR sind Einlagen bei der VVRB jedoch in vollem Umfang abgesichert, was bedeutet, dass Ihre Einlagen über die gesetzliche Grenze hinaus geschützt sind.
Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kunden sind durch dieses duale System zusätzlich abgesichert.
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