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Wie überweise ich ins Ausland?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit KanzleiBanking ins Ausland überweisen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums oder in Drittstaaten (Euro oder Fremdwährung).

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Euro-Überweisung in SEPA-Staaten

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, reicht die ganz normale SEPA-Überweisung wie für eine gewöhnliche Inlandsüberweisung:

  • Empfängerland ist innerhalb des SEPA-Raums

  • IBAN des Empfängers ist vorhanden

  • Währung ist Euro

Die folgenden Staaten nehmen an SEPA teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Schweiz, San Marino, Andorra, Staat Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich

Überweisung in Fremdwährung

Bei KanzleiBanking bzw. Kanzly finden Sie den Button "Auslandsüberweisung". Über diesen gelangen Sie zum Volksbank-Online-Banking. Dort loggen Sie sich bitte mit Ihrem VR Netkey und dem PIN ein.

Sie landen dann unmittelbar auf der Eingabeseite für Auslandsüberweisungen. Dort machen Sie bitte die folgenden Angaben:

  • Zahlungsempfängerdaten: Bitte füllen Sie die Angaben zum Zahlungsempfänger aus. Sobald Sie das Feld mit der "BIC" und dem "Land des Kreditinstituts" ausgefüllt haben, vervollständigt sich die Adresse des Kreditinstituts selbst.

  • Währung: Wählen Sie die Währung aus in der Sie überweisen möchten.

  • Kostentragung: Bei Überweisungen in Drittstaaten außerhalb des SEPA-Raums wählen Sie zusätzlich aus, wer die Kosten trägt.

    • Optionen: Folgende Möglichkeiten der Kostentragung können Sie wählen:

      • OUR – Sie zahlen alle Gebühren

      • SHA – Gebühren werden geteilt

      • BEN – Empfänger zahlt alle Gebühren

    • Übersicht: Die vorläufige Kostenübersicht für die Überweisung – abhängig von Land, Währung und Kostenregelung – finden Sie nach der Eingabeseite noch einmal aufgeführt.

    • Gebühren: Dafür gilt das Preis-/Leistungsverzeichnis (i.d.R. 1,5 Promille des Überweisungsbetrags (mind. EUR 15,00)

Überweisung in Drittstaaten

Folgen Sie bei Überweisungen in Staaten außerhalb des SEPA-Raums (in Euro oder Fremdwährung) einfach den Anweisungen für Überweisungen in Fremdwährung.


Anleitung: Wie überweise ich ins Ausland (in Euro oder Fremdwährung)?

Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie in Fremdwährung oder in Euro in Drittstaaten überweisen.


Tipp:
Falls Sie bei der Einrichtung Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser KanzleiBanking-Team gerne persönlich zur Verfügung.

📞

Unser Team ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr telefonisch unter +49 (0)30 921046636 erreichbar.

📧

Sie können uns auch eine E-Mail an kanzleibanking@kanzly.de senden oder über das rote Messenger-Icon unten rechts sofort einen Chat starten.

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