Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenE-Signing
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - E-Signing
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - E-Signing
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur, oft auch e-Signatur genannt, ist eine technologische Methode, um die Zustimmung oder Genehmigung zu den Inhalten eines elektronischen Dokuments oder einer Form zu signalisieren. Sie ist das digitale Äquivalent einer handschriftlichen Unterschrift oder eines gestempelten Siegels, bietet jedoch zusätzliche Sicherheitsfunktionen, die in einem digitalen Kontext wichtig sind.

Eine digitale Signatur ist eine spezielle Form der elektronischen Signatur, die durch hohe Sicherheitsstandards gekennzeichnet ist, um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Sie nutzt verschlüsselte digitale Zertifikate zur Überprüfung der Identität des Unterzeichnenden und gewährleistet zudem, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht unbefugt verändert wurde.

Welche drei Stufen der elektronischen Signatur gibt es?

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS) sind drei Formen von e-Signaturen offiziell anerkannt: die einfache elektronische Signatur (EES) (Artikel 3.10. eIDAS), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) (Artikel 3.11 eIDAS) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) (Artikel 3.12 eIDAS). Diese drei Formen unterscheiden sich in ihrer Sicherheit und rechtlichen Bindungskraft.

"Einfache elektronische Signaturen" (EES) sind elektronische Daten, die an andere elektronische Daten angehängt oder mit ihnen in logischer Weise verknüpft werden, um von der unterzeichnenden Person zum Signieren genutzt zu werden. Ein Beispiel hierfür könnte die bloße Angabe Ihres Namens am Ende einer E-Mail sein, die als elektronische Signatur fungiert.

"Fortgeschrittene elektronische Signaturen" (FES) stellen eine Erweiterung der einfachen elektronischen Signaturen dar und erfüllen zusätzliche Kriterien, um eine höhere Sicherheitsstufe und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten.

Eine "qualifizierte elektronische Signatur" (QES) ist eine weiterentwickelte Form der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Sie wird mithilfe einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit generiert und basiert auf einem qualifizierten (digitalen) Zertifikat für elektronische Signaturen (Artikel 3.12 eIDAS). Dieses Zertifikat muss von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt sein, der von einem EU-Mitgliedstaat autorisiert wurde, und die qualifizierte Signaturerstellungseinheit muss ebenfalls durch einen EU-Mitgliedstaat zertifiziert sein (Artikel 3.15, Anhang I eIDAS). Die "qualifizierte elektronische Signatur" ist die einzige Form der elektronischen Signatur, die in der EU rechtlich den Status einer handschriftlichen Unterschrift besitzt und dementsprechend anerkannt wird (Artikel 25.2 eIDAS).

Was ist die QES von Nect?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) von FinHandSign wird über unseren Partner Nect angeboten. Nect bietet einen vollautomatisierten Online-Identifizierungsprozess auf höchstem Sicherheitsniveau und ist als Vertrauensdienstmodul unter Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen zertifiziert. Das Zertifikat wird im Zusammenspiel mit einem deutschen qualified trust service provider erzeugt.

Mit Nect können jegliche Dokumente digital und rechtskonform signiert werden. Um die Anforderungen einer QES zu erfüllen, bindet Nect die Identifizierung mittels der Nect-Ident-Schnittstelle gemäß Artikel 24 Abs. (1) d) der eIDAS-Verordnung innerhalb des Prozesses ein.

Die Ausstellung von elektronischen Zertifikaten für die QES darf nur von zertifizierten und zugelassenen Trust Service Providern erfolgen. Nect arbeitet hierfür mit dem Bank-Verlag zusammen. Die Zusammenarbeit wurde im Rahmen eines Audits und von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt.

Wie funktioniert die Identitätsprüfung mit Nect?

Durch Nect haben wir einen zuverlässigen Partner, der einen vollautomatisierten Online-Prozess auf dem Sicherheitsniveau einer Vor-Ort-Kontrolle bietet und höchsten Wert auf den Schutz Ihrer Daten legt. Zur Identitätsprüfung brauchen Sie lediglich ein Smartphone:

  1. Laden Sie sich zunächst die Nect Wallet App in Ihrem App Store oder Play Store herunter.

  2. Nun müssen Sie sich in der App identifizieren. Dafür müssen Sie lediglich ein Selfie-Video aufnehmen, ein Foto Ihres Ausweis-Dokuments hochladen und zwei Wörter vorlesen. Der Vorgang dauert weniger als drei Minuten und schon sind Sie identifiziert.

Einmal identifiziert, wird die Wallet-Funktion der App aktiviert. Nun können die hinterlegten Daten jederzeit für weitere Partnerunternehmen wiederverwendet werden. Die abgelegte ID kann selbstverständlich auch für die QES verwendet werden, um Dokumente noch schneller digital und rechtskonform zu signieren.

Wie viel kostet FinHand Sign?

Je nach Ihren Bedürfnissen bietet FinHand Sign drei Formen der rechtssicheren elektronischen Signatur an: die Textform bzw. einfache elektronische Signatur (EES), die Schriftform und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie können bei FinHand Sign zwei Dokumente kostenfrei signieren oder signieren lassen. Für maximale Flexibilität können Sie dann zwischen einer Pay-per-Use-Option, einem Abonnement oder weiteren individuellen Angeboten wählen. Gelangen Sie hier zur Preisübersicht von FinHand Sign.

Was sind die Vorteile von FinHand Sign?

FinHand Sign ist vielfältig einsetzbar. Für alle Verträge oder sonstige Dokumente, die Textform, Schriftform oder eine qualifiziert elektronische Unterschrift voraussetzen, bieten wir eine Lösung. Damit ist das eSigning-Tool ideal für alle Dokumente, die keiner notariellen Formalität bedürfen.

Zudem ist FinHand Sign eine wirtschaftliche Lösung, da Sie auch nur Ihre unterschriebenen Dokumente zahlen und sich nicht mit einem teuren Abonnement verpflichten (Pay-per-Use).

Ein weiterer Vorteil von FinHand Sign ist der hohe Sicherheitsstandard, den wir bieten. Dank unseren zertifizierten Partners Nect, können wir auch bei der qualifizierten elektronischen Unterschrift höchste Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit garantieren.

Welche Dokumente können elektronisch signiert werden?

Generell ist für den gültigen Abschluss von Verträgen keine spezifische Form erforderlich. Es sei denn, es bestehen vertragliche Vereinbarungen zu bestimmten Formvorschriften oder das deutsche Recht schreibt ausdrücklich die "Schriftform" vor (was den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur notwendig macht) oder untersagt den Einsatz elektronischer Signaturen. In Fällen, wo keine spezielle Form vorgeschrieben ist, können sowohl qualifizierte als auch nicht qualifizierte elektronische Signaturen verwendet werden. Nach deutschem Recht ist für die folgenden Arten von Vereinbarungen und Dokumenten in der Regel keine Schriftform erforderlich:

• Einkaufsverträge (abgesehen von Ratenkaufverträgen)

• Beschlüsse von Gesellschaftern (sofern nicht im Gesellschaftsvertrag anders bestimmt oder unter den Gesellschaftern anders vereinbart)

• Geheimhaltungsvereinbarungen

• Softwarelizenzverträge

• Personalbezogene Dokumente (außer bei Kündigungen; spezielle Anforderungen gelten für den Abschluss von Arbeitsverträgen)

• Handelsverträge im Gesundheitswesen

• Transaktionen im Bankwesen (ausgenommen Verbraucherdarlehensverträge)

• Immobiliengeschäfte (ausgenommen Mietverträge, Übernahme von Hypothekenschulden, Mitteilungen über Forderungsabtretungen, die Hypotheken zugrunde liegen, und Geschäfte, die mit Immobilieneigentum oder -rechten verbunden sind)

• Kreditvergabe (außer Mitteilungen über Forderungsabtretungen vom Gläubiger an den Schuldner und abstrakte Schuldversprechen)

• Bildungsbereich

• Handelsverträge in den Biowissenschaften

• Handelsverträge im Technologiesektor

• Verbrauchergeschäfte

Welche Arten von Dokumenten können nicht elektronisch signiert werden?

Dokumente, die eine hohe rechtliche und formale Bedeutung haben, wie bestimmte Testamentarten, Grundbuchunterlagen oder Urkunden, können oft nicht elektronisch signiert werden. Die spezifischen Einschränkungen variieren je nach Land und Gesetzgebung. Bis auf die notarielle Beurkundung deckt FinHand Sign als einziges Tool alle gesetzlichen Formvorschriften ab.

Wann ist eine digitale Unterschrift nicht gültig?

Digitale Unterschriften, die rechtlich nicht anerkannt werden, sind solche, die eingescannt oder visuell mit Programmen wie Paint oder einem PDF-Reader erstellt wurden. Um höchste Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, sollten Dokumente mit einer Software von einem zertifizierten Anbieter elektronischer Signaturen signiert werden. Das BGB legt fest, welche Arten von Verträgen welche e-Signatur verlangen

Was macht eine elektronische Signatur rechtlich durchsetzbar?

Eine elektronische Signatur ist rechtlich durchsetzbar, wenn sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt. In Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, sind elektronische Signaturen (E-Signaturen) durch die EU-Verordnung Nr. 910/2014 sowie durch ihre nationale Implementierung mittels des Vertrauensdienstegesetzes, welches im Juli 2017 wirksam wurde (bekannt als eIDAS-Verordnung), reguliert.

Die Abschnitte 3, "Qualifizierte Vertrauensdienste", und 4, "Elektronische Signaturen", der Verordnung legen speziell den Umgang mit elektronischen und digitalen Signaturen innerhalb Deutschlands und der EU fest.

In Deutschland sind die meisten relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das BGB unterscheidet zwischen verschiedenen "Formen", die eingehalten werden müssen, damit Erklärungen rechtskräftig sind, darunter (i) "Schriftform", (ii) "Textform" und (iii) die "vereinbarte Form". Nach BGB kann die Schriftform durch eine elektronische Form ersetzt werden, es sei denn, das Gesetz schreibt ausdrücklich eine andere Form vor.

Um eine elektronische Signatur rechtlich bindend zu machen, ist es erforderlich, dass das elektronische Dokument, welches signiert werden soll (beispielsweise ein Vertrag), deutlich die endgültige Absicht der darin enthaltenen Aussagen widerspiegelt. Weiterhin muss es auf einem dauerhaften Medium gesichert sein und die elektronische Signatur muss klar der unterschreibenden Person zugeordnet werden können.

Erfüllt das Signieren über FinHand Sign die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG)?

Ja, beim Identifizierungsvorgang über Video werden bei uns alle Pflichten gem. §4 Geldwäschegesetzes (GWG) erfüllt, da der Vorgang sich nach dem BaFin-Rundschreiben 1/2014 richtet und gemäß diesem durchgeführt wird.

In welchen Ländern oder Regionen sind elektronische Signaturen gesetzlich anerkannt?

Elektronische Signaturen haben in vielen Ländern rechtliche Gültigkeit. In den EU-Mitgliedstaaten gelten die Bestimmungen der eIDAS-Verordnung und deren nationale Umsetzung. eIDAS legt Standards für Zertifikate fest, die als qualifizierte elektronische Signaturen (QES) gelten. Diese QES-Zertifikate haben rechtliche Verbindlichkeit, da eine QES rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt wird, abgesehen von einigen speziellen Ausnahmefällen.

Was unterscheidet FinHand Sign zu anderen Anbietern?

FinHand Sign deckt als einziges Tool alle gesetzlichen Formvorschriften (außer der notariellen Beurkundung) ab und unterstützt Textform, Schriftform und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Darüber hinaus bietet FinHand Sign höchste Sicherheit über eigne Daten und einen Serverstandort in Deutschland. Das Tool wurde von Juristen speziell entwickelt und dient dem rechtverbindlichen Unterschreiben von Dokumenten nach deutschem Recht. Somit deckt es nicht nur die Vorgaben der eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014, sondern auch die Vorgaben der §§ 126 ff. BGB ab.

FinHand Sign konzentriert sich auf das Wesentliche: die Bereitstellung einer rechtssicheren Unterschrift. Das ermöglicht eine verlässliche und konforme Lösung für digitale Signaturen, ohne komplizierte Verfahren oder intransparente Bedingungen. Der Fokus liegt auf Simplizität und Benutzerfreundlichkeit, sodass der Signaturprozess reibungslos und effizient erfolgt.

Für maximale Flexibilität bietet FinHand Sign, im Gegensatz zu anderen Anbietern, die Möglichkeit, einzelne Dokumente auf einer Pay-per-Use-Basis zu signieren. Diese Option bedeutet, dass Sie sich nicht an ein Abonnement binden müssen. Stattdessen können Sie das Tool genau dann nutzen, wenn es für Sie erforderlich ist.

Falls Sie jedoch daran interessiert sind, mehrere Dokumente zu signieren, bietet FinHand Sign ebenfalls Optionen für Abonnements oder individuelle Angebote. Erfahren Sie hier mehr.

Wie genau funktioniert eine digitale Signatur?

Eine digitale Signatur basiert auf den Daten, die bei Erstellung der Unterschrift aufgezeichnet werden. Hierbei wird ein so genannter Hash-Algorithmus mit asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden verbunden, um den Unterzeichnenden und das Dokument miteinander zu verknüpfen. Dies stellt sicher, dass das Dokument nach der Signierung nicht mehr verändert werden kann. Unterschriften, die lediglich eingescannt oder in einem PDF-Reader erstellt wurden, haben vor Gericht in der Regel keine Rechtsgültigkeit.

Ich möchte meine Abrechnungen einsehen, wo kann ich das?

Ihre Abrechnungen können Sie ganz einfach unter dem Reiter Meine Signaturen einsehen. Alternativ können Sie rechts oben auf die Menülinien klicken; dort finden Sie den Bereich, in denen all Ihre Rechnungen abgespeichert sind.

Ich habe Probleme ein Dokument hochzuladen, was kann ich tun?

Falls Sie ein zu unterschreibendes Dokument nicht hochladen können, versuchen Sie zunächst die Seite in Ihrem Browser zu aktualisieren. Stellen Sie sicher, dass das Dokument die erforderliche Dateiform einhält (docx, PDF). Falls Sie das Dokument immer noch nicht hochladen können, kontaktieren Sie gerne unseren Kundensupport, wir sind jederzeit für Sie da.

Wie kann ich meine Signatur ändern?

Sie können Ihre Signatur unter dem Reiter Meine Signaturen bearbeiten. Dort können Sie den Stil Ihrer Signatur auswählen, selbst unterzeichnen oder externe Signaturen hochladen.

Woher weiß ich, dass mein Dokument vollständig signiert wurde?

Sie werden während des Signierprozesses über alle wichtigen Änderungen informiert. Wenn eine andere Partei das Dokument unterzeichnet, werden Sie demnach auch informiert. Sie können während des Prozesses zudem eine optionale Funktion auswählen, mit der Sie der gegenüberstehenden Vertragspartei regelmäßige Erinnerungen schicken können.

Sie haben weitere Fragen oder möchten persönlich mit uns in Kontakt treten?

Selbstverständlich können Sie uns auch persönlich erreichen, falls wir Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantworten konnten.

Rufen Sie uns gerne an:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr

+49 (0)30 921046636

Schreiben Sie uns auch gerne per Mail:

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Kanzly-Team

Hat dies deine Frage beantwortet?