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Welche Arten von Bankvollmachten kann ich erteilen?

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Sie können bei uns zwischen einer Auskunftsvollmacht, Verfügungsvollmacht oder Botenvollmacht wählen:

Auskunftsvollmacht

Die Auskunftsvollmacht berechtigt ausschließlich zur Vornahme von Kontoabfragen und zur Einholung von Auskünften gegenüber der Bank.

Verfügungsvollmacht

Die Verfügungvollmacht berechtigt der Bank gegenüber zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung im Zusammenhang stehen.

Botenvollmacht

Die Botenvollmacht berechtigt zur Übermittlung von Weisungen oder Dokumenten an die Bank, ohne dass eigene Entscheidungen oder Verfügungen getroffen werden können.

Wenn Sie weitere Fragen zu Vollmachten haben, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

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Unser Team ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr telefonisch unter +49 (0)30 921046636 erreichbar.

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Sie können uns auch eine E-Mail an kanzleibanking@kanzly.de senden oder über das rote Messenger-Icon unten rechts sofort einen Chat starten.

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